Gener ạ lklausel

weit gefasste, grundsätzliche Gesetzesbestimmung, in der Regel zur Ergänzung oder Zweckbestimmung der einzelnen eng begrenzten (speziellen) Bestimmungen ( Kasuistik ) eines Rechtsgebiets oder Gesetzesabschnitts, z. B. Treu und Glauben , gute Sitten .