Geschäftsträger

Angehöriger der untersten Rangklasse der diplomatischen Vertreter ( Gesandter ). Der Geschäftsträger wird meist für Übergangszeiten (in Zeiten politischer Verstimmungen und Konflikte, bei drohendem Abbruch der diplomatischen Beziehungen) eingesetzt. Er hat dann die gleichen Rechte wie ein Missionschef . – Bei vorübergehender Abwesenheit des Missionschefs wird ein Geschäftsträger ad interim bestimmt.

Auch: französisch Chargé d ’ affaires