Lexikon
Gesellschaftsvertrag
Rechtsphilosophie
Vereinbarung der Mitglieder einer Gesellschaft über ihr Zusammenleben, teils als historisch gedachte, teils als rein theoretisch gemeinte Begründung und Rechtfertigung von Gesellschaft und Staat; vielfach, vor allem in der Lehre vom Naturrecht, erörtert. Der Geselligkeitstrieb der menschlichen Natur (nach H. Grotius) führt zur staatlichen Einheit und der Konsens der Gesellschaftsmitglieder zur entsprechenden organisatorischen Ordnung. T. Hobbes hat im „Leviathan“, gegründet auf seine Annahme einer auf gegenseitige Zerstörung angelegten menschlichen Natur, nur eine Seite, die die Gesellschaft erhaltende Unterwerfung unter den Staat, gesehen. Dagegen bildete S. Pufendorf beide Seiten des Gesellschaftsvertrags aus (ähnlich C. de Montesquieu), bis J.-J. Rousseau schließlich durch die Unterscheidung von Allgemeinwillen und Partikularwillen die auf Ersterem aufbauende Formel fand, dass jeder sich selbst gehorche, wenn er dem staatlichen Gesetz, das mit seiner Zustimmung gegeben wurde, folge; nach der naturrechtlich begründeten Übertragung seiner Rechte auf den Staat erhalte der Mensch sie von diesem als Bürgerrechte zurück.
Wissenschaft
Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler
Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...