Lexikon
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
ein Hauptprinzip des Rechtsstaates, das in Deutschland durch Art. 20 Abs. 3 GG gewährleistet ist und nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung gehört. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedeutet für die Verwaltung den Vorrang des Gesetzes, nämlich den Grundsatz, dass das Gesetz Richtschnur und Grenze des Verwaltungshandelns ist. Von der Verwaltung für den Bürger erlassene allgemeine Regelungen (Rechtsverordnungen, Satzungen) sind bei Gesetzwidrigkeit nichtig, Einzelanordnungen (Verwaltungsakte) sind in der Regel anfechtbar. Die Bindung der Verwaltung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) erweitert die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zum Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit der Verwaltung.
Wissenschaft
Wie Testosteron bei Hähnen wirkt
Das Geschlechtshormon Testosteron hat im Körper vielfältige Auswirkungen. Eine Studie zeigt nun, wie es die sexuelle Entwicklung von Vögeln prägt. Dazu züchteten Forschende Hühner ohne den Androgenrezeptor, der üblicherweise die Wirkung von Testosteron vermittelt. Fehlte der Rezeptor, waren Tiere beider Geschlechter unfruchtbar....
Wissenschaft
Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze
Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...