Gl ạ snost

ursprünglich die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und Verwaltungsakten; seit 1985 von dem sowjetischen Parteichef M. Gorbatschow in Umlauf gebrachtes Schlagwort für die von ihm propagierte Politik einer größeren Transparenz (z. B. bessere Information der Bevölkerung über staatliche Maßnahmen, öffentliche Erörterung von Missständen).