Gleichheit

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein z. B. nach Art. 3 GG für Deutsche und Ausländer geltendes Grundrecht . Wurde dieses Grundrecht zunächst nur als Gebot bei der Rechtsanwendung verstanden (also Gebot an Exekutive und Justiz), so wird heute auch die Gleichheit des Gesetzes gefordert; d. h., es wird das Verbot willkürlich ungleicher Rechtsetzung damit verbunden und damit auch der Gesetzgeber unter das Gleichheitsgebot gestellt. – In Österreich ist die Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 7 BVerfG, in der Schweiz durch Art. 8, 9 der Bundesverfassung gewährleistet.