Großer Österreichischer Staatspreis
durch den Österreichischen Kunstsenat 1950 begründete Auszeichnung für herausragende künstlerische Leistungen in den Bereichen Literatur , bildende Kunst , Musik und Architektur ; der Preis ist mit 30 000 Euro dotiert und wird seit 1971 jährlich ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten an eine Person verliehen (vorher Preisvergabe in mehreren Kategorien möglich); Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ein fester Wohnsitz in Österreich .