Gült
schweizerisches Grundpfandrecht, geregelt in Art 847 ff. ZGB; der Grundschuld des deutschen Rechts ähnlich. Eine Gült kann allerdings nur auf landwirtschaftliche Grundstücke, Wohnhäuser oder Baugebiete errichtet werden.
schweizerisches Grundpfandrecht, geregelt in Art 847 ff. ZGB; der Grundschuld des deutschen Rechts ähnlich. Eine Gült kann allerdings nur auf landwirtschaftliche Grundstücke, Wohnhäuser oder Baugebiete errichtet werden.