Handelsgeschäfte

die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns , die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte werden in erster Linie nach Handelsrecht (Hauptgesetz: HGB) abgewickelt. Verträge zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann sind nur teilweise Handelsgeschäfte ( Handelskauf ). – Die Vorschriften in Österreich ähneln dem deutschen Recht mit gewissen Besonderheiten. – In der Schweiz sind die Handelsgeschäfte im schweizerischen Obligationen-Recht ( OR , 5. Teil des ZGB) geregelt, das auch für Nichtkaufleute gilt. Das OR enthält für den kaufmännischen Verkehr jedoch gewisse Sondervorschriften.