Handelsgesetzbuch
vom 10. 5. 1897 (in Kraft getreten am 1. 1. 1900) mit zahlreichen Änderungen, Grundlage des allgemeinen Handelsrechts ; enthält Bestimmungen über den Handelsstand (z. B. Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma, Handelsvertreter, Handelsmakler mit bedeutenden Änderungen durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998), die Handelsgesellschaften , die stille Gesellschaft , die Handelsbücher , die Handelsgeschäfte (z. B. Handelskauf, Kommission, Spedition) und den Seehandel . – In Österreich gilt das 1938 eingeführte deutsche HGB. – In der Schweiz ist das Handelsrecht im schweizerischen Obligationen-Recht (5. Teil des ZGB) mitenthalten.
Auch: Abkürzung HGB