Handelsrichter
(ehrenamtliche) Laienbeisitzer an Kammern für Handelssachen bei Landgerichten. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und als Vollkaufmann, Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer sonstigen juristischen Person in das Handelsregister eingetragen sein oder gewesen sein.