handhafte Tat

im Mittelalter ein Vergehen, bei dem der Täter noch am selben Tage von den durch das Gerüfte herbeigerufenen Nachbarn festgenommen wurde. Er galt damit als der Tat überführt. Im frühen Mittelalter konnte er sofort getötet werden ( Klage gegen den toten Mann ), später wurde er dem Gericht übergeben, dort aber nicht mehr zum Reinigungseid zugelassen, sondern nur der Strafe zugeführt.