Handzeichen
ein Kurzzeichen, das, wenn es gerichtlich oder notariell beglaubigt ist, die Namensunterschrift bei Unterzeichnung einer Urkunde ersetzt, zur Wahrung der Schriftform . Als Handzeichen werden gewöhnlich drei Kreuze gemacht. – In der Schweiz kann die Unterschrift, außer beim Wechsel, durch beglaubigtes Handzeichen ersetzt werden. In Österreich muss das Handzeichen in Anwesenheit zweier Zeugen gesetzt werden.