Hausfrieden
das schon in germanischer Zeit besonders geschützte Hausrecht des Ungestörtseins im Bereich des eingefriedeten Besitzes von Haus und Hof; im modernen Verfassungsrecht als Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), zivilrechtlich durch den Schutz des Besitzes , strafrechtlich durch Bestrafung des Hausfriedensbruchs und strafprozessrechtlich durch die Beschränkung des Rechts zur Durchsuchung geschützt.