Haus i e rhandel

der Handel mit Waren im Umherziehen von Haus zu Haus durch den Hausierer ; früher eine sehr verbreitete Form des Handels. Seit dem Bundesgesetz vom 5. 2. 1960 gehört der Hausierhandel zum Reisegewerbe . In Österreich geregelt durch §§ 53, 53a GewO.