Hörigkeit

das frühere Rechtsverhältnis von (meist) Bauern, die an Grund und Boden gebunden waren, also keine Freizügigkeit besaßen, und dem Grundherrn zu verschiedenen Dienst- und Zinsleistungen verpflichtet waren; in Deutschland besonders in der Grundherrschaft . Die Hörigkeit ist zu unterscheiden von der Leibeigenschaft , mit der zusammen sie im Rahmen der Bauernbefreiung aufgehoben wurde.