Hofgericht
1. das Gericht des Grundherrn über seine Eigenleute und Hörigen (auch Fronhofgericht, Bauding, Hubding ). Richter waren der Vogt, Schulze oder Meier; – 2. das Gericht des deutschen Königs im Mittelalter (auch Reichshofgericht ), im 15. Jahrhundert vom Reichskammergericht und Reichshofrat abgelöst; – 3. das Gericht des fürstlichen Landesherrn eines deutschen Territorialstaats.