Inst ạ nzenzug
der Weg, den ein Rechtsstreit von der ersten Instanz durch Rechtsmittel (Berufung, Revision) in zwei oder drei Stufen zu übergeordneten Gerichten nehmen kann, in Zivilsachen etwa: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof .
der Weg, den ein Rechtsstreit von der ersten Instanz durch Rechtsmittel (Berufung, Revision) in zwei oder drei Stufen zu übergeordneten Gerichten nehmen kann, in Zivilsachen etwa: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof .