Landgericht

ein Gericht, das in Zivilkammern und Strafkammern , in Kammern für Handelssachen und durch das Schwurgericht entscheidet. Es steht zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht. An seiner Spitze steht der Präsident des Landgerichts ; die Richter sind entweder Vorsitzende Richter am Landgericht oder Richter am Landgericht ; die Laienrichter des Schwurgerichts heißen ebenso wie die der Strafkammern Schöffen. – In Österreich entsprechen dem Landgericht als Bundesgerichtshöfe 1. Instanz die Landes- (in Landeshauptstädten) und die Kreisgerichte (in anderen Städten).