Amtsgericht
unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit , Entscheidung durch Einzelrichter oder Rechtspfleger , in Strafsachen unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richter auch als kollegiales Schöffengericht . Das Amtsgericht war als Gericht für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens gedacht, hat heute aber eine weit reichende Zuständigkeit: Zivilrechtsstreitigkeiten bis 5000 Euro, Miet-, Familien-, Kindschafts-, Unterhalts-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Versteigerungssachen. Es ist Nachlassgericht , Vormundschaftsgericht , Registergericht ; Grundbuchamt . In Strafsachen ist es auch Schöffengericht und Jugendgericht .