Interpretati ọ n
als Auslegung eine Art der Rechtsfindung , zu unterscheiden von der Analogie . Unterschieden wird auch die Legal-Interpretation (der Gesetzgeber legt einen Rechtssatz selbst aus) von der wissenschaftlichen Interpretation , die als verdeutlichende Neugewinnung eines Rechtssatzes (nicht Gesetzes) grammatikalische oder logische Interpretation sein kann; extensive oder restriktive Interpretation (Auslegung) richtet sich nach dem vom Gesetzgeber gewählten zu engen bzw. zu weiten Ausdruck im auszulegenden Gesetz.