Jahresüberschuss
der Überschuss des Ertrags (insbesondere der Umsatzerlöse) über den Aufwand eines Jahres. Ist der Aufwand größer als der Ertrag, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag . Der Jahresüberschuss wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ausgewiesen. Diese Größe wird sonst auch als Gewinn bezeichnet; sie zeigt die Rentabilität des Unternehmens. Der Jahresüberschuss kann gemäß §§ 58 und 150 AktG zum Teil in freie und gesetzliche Rücklagen eingestellt werden. Nach Verrechnung mit dem Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den Entnahmen aus offenen Rücklagen ergibt sich der Bilanzgewinn ; auf diesen haben die Aktionäre in Form von Dividenden Anspruch.