Rücklagen

früher als Reserven bezeichnet, der Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens, der über das Grund- oder Stammkapital hinausgeht. Offene Rücklagen sind auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen; sie setzen sich zusammen aus freien Rücklagen , deren Bildung in das Ermessen der Unternehmensleitung gestellt ist, und gesetzlichen Rücklagen , die besonders bei Aktiengesellschaften nach dem AktG gebildet werden müssen. Stille Rücklagen sind aus der Bilanz nicht zu erkennen; sie entstehen durch Unterbewertung von Vermögen oder Überbewertung von Fremdkapital. gesetzliche Rücklage , stille Rücklagen .