Jugendwohlfahrtspflege

heute Jugendhilfe , bis 1990 zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Jugend durch staatliche Behörden (öffentliche Jugendwohlfahrtspflege) und durch nichtstaatliche Träger (freie Jugendwohlfahrtspflege); umfasste die Erziehungshilfe , die Jugendpflege (Jugendarbeit), die Jugendsozialarbeit , besonders im beruflichen Bereich, und den Jugendschutz . Maßnahmen der Jugendwohlfahrtspflege waren in den alten Bezeichnungen z. B. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungshilfe, Mitwirkung in Vormundschafts- und Pflegschaftsangelegenheiten, aber auch etwa Hilfen für Eltern und Kinder, Förderung des Gemeinschafts- und Gruppenlebens. Grundlage der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege ist heute das Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006.

Österreich: Die Jugendwohlfahrtspflege ist geregelt im Jugendwohlfahrtsgesetz vom 15. 3. 1989 mit Ausführungsgesetzen der Bundesländer, ferner durch Vorschriften des Strafrechts (besonders des Jugendgerichtsgesetzes ), des Arbeitsrechts und durch Polizeivorschriften; im Aufgabenbereich des Jugendamts liegen Erziehungshilfe und die Fürsorgeerziehung.