Kaper

in früheren Zeiten das Aufbringen von Handelsschiffen eines anderen Staates durch bewaffnete Handelsschiffe aufgrund besonderer staatlicher Ermächtigung (Kaperbriefe) außerhalb eines völkerrechtlich anerkannten Kriegszustands. Diese von den Seemächten im 18. und teilweise noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts ausgeübte Praxis wurde durch die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856 verboten.

Auch: das Kapern, ; Kaperei