Par ị ser Seerechtsdeklarati ọ n
vom 16. 4. 1856, ein noch heute gültiger völkerrechtlicher Vertrag der Großmächte (unter späterem Beitritt anderer Staaten) über Grundfragen des Seekriegsrechts: Verbot der Kaper, Erfordernis der Effektivität zur Rechtsgültigkeit der Blockade (gegen „Papierblockaden“ gerichtet) und Anerkennung der für das Prisenrecht maßgeblichen Grundsätze.