Kapit ạ leinkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Einkommensteuergesetz ( Einkommensteuer ) (§ 20) zählen dazu u. a. Gewinnanteile ( Dividenden ), die anzurechnende oder zu vergütende Körperschaftsteuer , Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie aus Kapitalforderungen jeder Art, wozu vor allem Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten gehören.