Kapitalverkehrsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten , Art. 55 – 60 EG-Vertrag; Ziel ist die Freiheit des grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrs innerhalb der EU; Verbot von jeglichen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten und von Diskriminierungen von Kapitalanlagen aus dem EU-Ausland.