Grundfreiheiten
wirtschaftliche Freiheiten im Recht der Europäischen Union (EU); sie berechtigen zum freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG), um so den gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen; der EG-Vertrag nennt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit.
Maßnahmen, die die Ausübung der Grundfreiheiten beeinträchtigen, z.B. indem sie den nationalen Marktzugang beschränken, sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig; erlaubt sind sie nur, wenn sie in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit nicht-diskriminierend angewendet werden, einem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Zweck dienen (u. a. öffentliche Sicherheit) und geeignet und erforderlich für die Zielerreichung sind; die Grundfreiheiten gelten unmittelbar in den Nationalstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung; bei neuen Beitrittsländern bestehen Übergangsfristen.
Auch: Marktfreiheiten