Körperschaft

Verein; ein Untertypus der rechtlichen Personenvereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (der Gesellschaft im weiteren Sinne), dessen Geschäftsführung und Vertretung besonderen Organen übertragen ist (körperschaftliche Verfassung) ; z. B. eingetragener Verein, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft.