Konföderati ọ n
ein Staatenbund , d. h. eine vertragliche (völkerrechtliche) Verbindung unabhängiger Staaten, die den Schutz des Bundesgebietes durch ein dauerndes staatspolitisches Bündnis nach außen und Friedensbündnis nach innen bezwecken. Die ständigen Organe eines solchen Bundes haben regelmäßig die Aufgabe, den Bund nach außen zu vertreten sowie den einzelnen Mitgliedstaaten Vorschläge über die Regelung der inneren Bundesverhältnisse zu machen, ohne selbst zur Gesetzgebung befugt zu sein. Ein wichtiges Beispiel eines Staatenbundes ist der Deutsche Bund (1815 – 1866), dessen Bundesorgan (der Bundestag) von den Gesandten seiner Mitgliedstaaten gebildet wurde. Außerdem waren die USA 1776 – 1787, die Schweiz 1815 – 1848, die Sowjetunion 1917 – 1922, die Arabische Union zwischen Irak und Jordanien 1958/59 Staatenbünde; auch die Föderation Malaysia ist ein Staatenbund. Gegensatz: Bundesstaat.