Korporat ị vstaat
ein Staat, dessen gesetzgebendes Organ sich nicht aus Vertretern von politischen Parteien, sondern aus Vertretern berufsständischer Organisationen (Korporationen) zusammensetzt und auch sonst die Berufsgruppen zu Trägern hoheitlicher Gewalt macht. Das faschistische Italien unter B. Mussolini führte den Zusammenschluss von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und ihre Aufgliederung in 22 Korporationen durch (stato corporativo). Das einzige Beispiel einer derartigen Form der Ständestaatlichkeit moderner Prägung war bis 1974 Portugal; dort wurde die 2. Kammer von den Korporationen (Berufsverbänden) getragen. Vorstellungen dieser Art vertritt auch ein Flügel der katholischen Soziallehre.