Kraftfahrzeugversicherung

Sammelbezeichnung für vier Versicherungszweige, die in einer Police versichert werden können: 1. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung , Versicherungsschutz wie bei der Haftpflichtversicherung allgemein, wenn durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Abschluss ist wegen der Gefährdungshaftung des Autohalters im Interesse des Geschädigten durch Gesetz vom 7. 11. 1939 zwangsweise vorgeschrieben. 2. Kraftfahrzeugkaskoversicherung , umfasst Beschädigungen, Zerstörung und Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile durch Unfall, Brand und Explosion, böswillige Handlung Fremder und Entwendung. 3. Kraftfahrzeugunfallversicherung , für alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Kraftfahrzeugs. Für Berufsfahrer ist eine eigene Kraftfahrzeugunfallversicherung erforderlich. 4. Reisegepäckversicherung , bezieht sich auf das gesamte im Kraftfahrzeug befindliche Gepäck einschließlich der am Körper getragenen Kleidung aller Insassen; Versicherungsschutz bei Unfall des Fahrzeugs, Brand und Entwendung.

Auch: Kraftfahrtversicherung