Lexikon
Gefährdungshaftung
eine Haftung nicht nach dem üblichen Verschuldensprinzip, sondern ohne Rücksicht auf nachweisbares Verschulden wegen allgemeiner Gefährdung anderer, z. B. die Haftung für Tiere und für den Betrieb von Verkehrsmitteln besonders nach § 833 BGB und Straßenverkehrsgesetz.
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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Wissenschaft
Eine eiskalte Gemeinschaft
Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...
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