Verschuldensprinzip
Grundsatz des Haftungsrechts, wonach nur bei Verschulden gehaftet wird; im Unterschied zu Gefährdungshaftung und Zufallshaftung .
Grundsatz des Haftungsrechts, wonach nur bei Verschulden gehaftet wird; im Unterschied zu Gefährdungshaftung und Zufallshaftung .