Kred ị tgefährdung
eine unwahre Tatsachenbehauptung oder -verbreitung wider besseres Wissen, die geeignet ist, den Kredit des Betroffenen zu gefährden; im deutschen Strafrecht strafbar als Verleumdung (§ 187 StGB). – In der Schweiz ähnlich als Kreditschädigung . – In Österreich ist die Kreditgefährdung durch §§ 1330, 1489 ABGB, § 152 StGB und §§ 7 und 21 des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb geregelt.