Lexikon
Verleumdung
die üble Nachrede wider besseres Wissen; strafbar nach §§ 187, 188 StGB. Verunglimpfung; – auch in der Schweiz ist Verleumdung üble Nachrede wider besseres Wissen (Art. 174 StGB); die Verleumdung ist hier nur auf Antrag des Verletzten zu bestrafen. In Österreich heißt Verleumdung die fälschliche Bezichtigung eines anderen bei einer amtlichen Stelle, die Anlass zu amtlicher (strafgerichtlicher) Untersuchung gibt oder geben könnte; strafbar nach § 297 StGB.
Wissenschaft
Die Kinder-Graffiti von Pompeji
Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...
Wissenschaft
Der große Ausbruch des Kolumbo
Im Jahr 1650 explodierte ein Unterwasservulkan und löste in der Ägäis einen gewaltigen Tsunami aus. Nun ermöglichten es seismische 3D-Analysen, die Eruption zu rekonstruieren. von DIRK EIDEMÜLLER Die Katastrophe hatte sich schon über Wochen und Monate angekündigt: Im Jahr 1650 bebte immer wieder die Erde auf Santorin und den...
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