Lexikon
Kultụrgüterschutz
Abkürzung KGS, Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des kulturellen Erbes gegenüber Gefahren, die von Umwelt, Handel, rechtswidriger Aneignung und bewaffneten Konflikten ausgehen. 1954 wurde zu diesem Zweck das „Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ geschlossen. Als schutzwürdige Kulturgüter gelten u. a. Bau-, Kunst- und geschichtliche Denkmäler, archäologische Stätten, Manuskripte, Bücher, wissenschaftliche Sammlungen sowie Gebäude, die in beträchtlichem Umfang Kulturgüter beherbergen.
In Deutschland wird der Kulturgüterschutz von den Ländern geregelt (Denkmalpflege). Am 6. 8. 1955 wurde das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ verabschiedet: Als Basis des KGS dient demnach ein „Verzeichnis national wertvollen Kulturguts“. Probleme im Bereich des Kulturgüterschutzes bereitet oftmals die Frage der Rückführung von Kulturgütern in ihre Herkunftsregionen. Das Kulturrückgabegesetz vom 15. 10. 1998 schreibt die dafür geltenden EU-Richtlinien fest. – Uneinigkeit herrscht z. B. zwischen Deutschland und Russland wegen der ungeklärten Besitzverhältnisse von im Zweiten Weltkrieg erbeuteten Kulturgütern. Welterbe.
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