Lexikon

Landesbauordnung

Gesetze der Länder, die die Durchführung einzelner Bauvorhaben regeln (im Gegensatz zum Baugesetzbuch, das die rechtliche Ordnung der Nutzbarkeit von Grundflächen allgemein festlegt). Die Landesbauordnungen befassen sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten; Ziel der Gesetze ist die Abwehr von Gefahren, die ein Bau verursachen kann (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit, Feuersicherheit, Belüftung), und von Verunstaltungen der Umgegend durch ästhetisch schlecht gestaltete Bauten, die Wahrung der Belange des Straßenverkehrs, der Sozial- und Wohlfahrtspflege und die Festlegung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der am Bau Beteiligten (z. B. des Bauherrn oder Bauleiters) sowie des beim Bau einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens. Zur Ausführung der Landesbauordnungen sind zahlreiche Rechtsverordnungen (z. B. Bauvorlagen-, Versammlungsstätten-, Garagen-, Campingplatzverordnung) und Ortsbausatzungen ergangen.
Herztod, Herzstillstand
Wissenschaft

Plötzlich und unerwartet

So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...

Oktopus
Wissenschaft

Unterschätzte Intelligenz

Studien zu Oktopussen und Krebsen zeigen: Auch wirbellose Tiere sind schlau – und empfindsam. von BETTINA WURCHE Im schlammigen Meeresboden gräbt ein Oktopus eine Kokosnussschale aus, klemmt sie sich unter die Arme und marschiert davon. Als er eine zweite Schale findet, setzt er sich hinein und zieht die andere als Dach über sich...

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