Neustoffe
chemische Stoffe, die nach dem 18. 9. 1981 in einem Mitgliedstaat der EU neu auf den Markt kamen, das heißt nach Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes . Sie wurden im Gegensatz zu den Altstoffen im ELINCS-Verzeichnis aufgeführt und unterlagen mengenabhängig einer Anmeldepflicht und einer Einschätzung der stoffbedingten Risiken. Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) 2007 entfällt die Neustoffanmeldung, da nun sämtliche Stoffe (Altstoffe wie Neustoffe) einer Registrierungspflicht und einer strengeren Risikobewertung unterliegen.