Nutzungen
die Früchte (Erzeugnisse und sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute) und die Vorteile des Gebrauchs einer Sache oder eines Rechts (§ 100 BGB).
die Früchte (Erzeugnisse und sonstige bestimmungsgemäße Ausbeute) und die Vorteile des Gebrauchs einer Sache oder eines Rechts (§ 100 BGB).