Pfandpflicht
die durch die Bundesregierung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bestimmte Abgabe gegen Pfand mit Rücknahmepflicht; z. B. ist für Autobatterien seit dem 1. 10. 1998 nach § 6 der Batterie-Verordnung ein Pfand zu erheben, wenn die alte bei Erwerb einer neuen nicht zurückgegeben wird. Gleichrangig sind freiwillige Verpflichtungen der Hersteller zur Regelung eines Kreislaufes, z. B. für Getränkeverpackungen aus Glas als Mehrwegsystem . Auf Getränkedosen und Einwegflaschen wird seit 2003 ein Pflichtpfand erhoben ( Dosenpfand ).