Pflichtenkollisi ọ n

widerstreitende Rechtspflichten, von denen der Täter nur eine erfüllen kann; erfüllt er die höher- oder gleichwertige Pflicht, so ist er gerechtfertigt. (Der Täter kann z. B. von zwei Unfallverletzten nur einem helfen.) Wird die geringerwertige Pflicht erfüllt, so ist der Täter regelmäßig strafbar. Notstand .