Planstelle
im Haushaltsplan bewilligte Beamten-, Richter- oder Soldatenstelle. Im Stellenplan muss jeder Personalposten ausgewiesen sein. Jede Einstellung muss durch eine Planstelle gedeckt sein.
im Haushaltsplan bewilligte Beamten-, Richter- oder Soldatenstelle. Im Stellenplan muss jeder Personalposten ausgewiesen sein. Jede Einstellung muss durch eine Planstelle gedeckt sein.