Primogenit ụ r
das Vorrecht des Erstgeborenen (und seiner Linie), dass bei Eintritt der Thron- oder sonstigen Erbfolge in der ungeteilten Herrschaft der Älteste aus der ältesten Linie folgt; Gegensatz: Sekundogenitur.
das Vorrecht des Erstgeborenen (und seiner Linie), dass bei Eintritt der Thron- oder sonstigen Erbfolge in der ungeteilten Herrschaft der Älteste aus der ältesten Linie folgt; Gegensatz: Sekundogenitur.