Räumungsfrist

dem Mieter insbesondere bei Aufhebung eines unter Mieterschutz stehenden Mietverhältnisses und bei der Geschäftsraummiete gewährte angemessene Frist zur Räumung des Mietobjekts. – Ähnlich in Österreich ; Verlängerung von gesetzlichen Räumungsfristen ist gemäß §§ 38 ff. Mietengesetz möglich. Auch in der Schweiz ist nach Art. 267 a – f OR in Härtefällen die Erstreckung von Mietverhältnissen durch den Richter möglich.