Rechtsschulen

Gruppen von Rechtslehrern, die – meist im Anschluss an einen bedeutenden Juristen – eine bestimmte Rechtsanschauung vertreten und fortbilden, z. B. im alten Rom die Rechtsschulen der Sabinianer und der Proculianer, in neuerer Zeit in Deutschland die Naturrechtsschule, die historische Rechtsschule , die Freirechtsschule u. a.