Reg i e rung

mittlere Verwaltungsbehörde im ehemaligen Preußen sowie in Deutschland in den Ländern mit dreistufigem Verwaltungsaufbau (Gemeinde – Stadt/Landkreis – Regierungsbezirk – Staatsregierung). Die Regierung ist die leitende Behörde eines Regierungsbezirks , an der Spitze der Regierungspräsident. Nach Landesrecht unterschiedlich stellt die Regierung nicht nur die staatliche Verwaltung dar, sondern ist zugleich auch kommunaler Selbstverwaltungsverband.