Reichsexekuti ọ n
im Lauf des 16. Jahrhunderts eingeführte Regelung der Reichskreise , wonach Urteile des Reichskammergerichts u. U. mit Truppenhilfe durchgesetzt werden konnten.
im Lauf des 16. Jahrhunderts eingeführte Regelung der Reichskreise , wonach Urteile des Reichskammergerichts u. U. mit Truppenhilfe durchgesetzt werden konnten.