Schiedsgerichtsbarkeit

die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch von den Parteien des Rechtsstreits vereinbarte, regelmäßig nichtstaatliche Gerichte mittels Schiedsspruchs sowie Organisation und Verfahren dieser Gerichte. Die innerstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aufgrund eines (regelmäßig schriftlichen) Schiedsvertrags oder einer Satzung (z. B. eines Vereins oder eines öffentlich-rechtlichen Verbands), privatrechtliche Streitigkeiten auch aufgrund letztwilliger Verfügung.